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Volksanwaltschaft

Mit Ratsbeschluss Nr. 10 vom 11.04.1995 hat die Gemeinde die Vereinbarung mit dem Landesvolksanwalt über die Wahrnehmung der Aufgaben des Volksanwaltes betreffend die Verwaltungstätigkeit der Gemeinde genehmigt.

Der/Die Landesvolksanwalt/anwältin vertritt die Rechte und Interessen der Bürger und ist somit Mittlerin zwischen den Bürgern und der Gemeinde- und Landesverwaltung.

Weitere Informationen sowie den Sprechstundenplan finden Sie auf der Internetseite der Volksanwaltschaft.