Gemeindeimmobiliensteuer (GIS): Genehmigung der Hebesätze und Freibeträge ab dem Jahr 2023 (gültig bis inkl. 2024)

Mit dem Beschluss Nr. 5/2023 legt der Gemeinderat die Hebesätze und Freibeträge für die GIS ab dem 01.01.2023 fest (gültig bis inkl. 2024).

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01.06.2023

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Zuletzt aktualisiert: 06.09.2025, 22:12 Uhr

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