Gemeindeimmobiliensteuer (GIS): Verordnung ab 2025

Die Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ab 2025 wurde mit Ratsbeschluss Nr. 3 vom 19.02.2025 genehmigt.

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Veröffentlichungsdatum

24.05.2025

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS): Steuererleichterungen, Steuererhöhungen, Kriterien für die Festlegung des Steuersatzes, Festlegung des Marktwertes der Baugrundstücke, Dokumentationspflicht, Einzahlungen, Steuerausgleich.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

24.05.2025

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Zuletzt aktualisiert: 08.09.2025, 22:08 Uhr

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