Verordnung über den Handel auf öffentlichen Flächen

Die Verordnung über den Handel auf öffentlichen Flächen wurde vom Gemeinderat mit Beschluss Nr. 13 vom 20.07.2011 genehmigt.

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Veröffentlichungsdatum

23.09.2014

Beschreibung

Diese Verordnung regelt die Ausübung des Detailverkaufs und die Verabreichung von Speisen und Getränken auf öffentlichen oder auf privaten der Gemeinde verfügbaren Flächen.

Sie soll positive Impulse geben und allgemein zur Belebung des Dorfes beitragen. Insbesondere soll auch das Zusammenspiel des Handels mit anderen Wirtschaftssektoren aufgewertet werden.

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Veröffentlichungsdatum

23.09.2014

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Zuletzt aktualisiert: 08.09.2025, 20:45 Uhr

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