Aufenthaltsabgabe auf Villen, Wohnungen und Unterkünfte im Allgemeinen

Regionalgesetz vom 29. August 1976, Nr. 10 und nachfolgende Abänderungen - Durchführungsverordnung genehmigt...

Veröffentlichungsdatum:

30.06.2023

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Regionalgesetz vom 29. August 1976, Nr. 10 und nachfolgende Abänderungen - Durchführungsverordnung genehmigt mit Dekret des Präsidenten des Regionalausschusses  vom 17. Jänner 1980, Nr. 1/L

Die Aufenthaltsabgabe ist jährlich zu entrichten und setzt sich aus einer auf die Kategorie bezogenen Grundabgabe und einer nach Kategorie und nutzbarer Fläche bemessenen Zusatzabgabe zusammen.

Nach der Erstmeldung erhalten die Steuerpflichtigen jährlich von der Gemeinde Villanders die genaue Berechnung der Abgabe sowie die Zahlungsbedingungen

Zahlungstermin für die Gemeinde Villanders: 16. Juni eines jeden Jahres

Weitere Informationen unter www.gvcc.net


Kontakt

Steueramt

FRANZ-VON-DEFREGGER-GASSE 2, 39040 VILLANDERS+39 0472 866422steueramt@villanders.eu

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Zuletzt aktualisiert: 05.03.2024, 17:05 Uhr

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