IRPEF-Zuschlag

Mit Wirkung ab 01.01.2002 hat die Gemeinde Villanders den Gemeindesteuerzuschlag auf die Einkommenssteuer...

Veröffentlichungsdatum:

30.06.2023

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Mit Wirkung ab 01.01.2002 hat die Gemeinde Villanders den Gemeindesteuerzuschlag auf die Einkommenssteuer für natürliche Personen (IRPEF) laut Artikel 1, Absatz 3 des gesetzvertretenden Dekretes vom 28.09.1998, Nr. 360 eingeführt.

Für die Jahre 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006 wurde der Hebesatz des Zuschlages im Ausmaß von 0,2%, für die Jahre 2007, 2008, 2009 und 2010 im Ausmaß von 0,4 % und im Jahr 2011 im Ausmaß von 0,35 % angewandt. Im Jahr 2012 wurde der Hebesatz mit 0,2 % festgelegt und in der Folge für die Jahre 2013 und 2014 im selben Ausmaß bestätigt. 

Ab dem Jahr 2016 wird der Gemeindezuschlag auf die Einkommenssteuer nicht mehr angewandt.

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FRANZ-VON-DEFREGGER-GASSE 2, 39040 VILLANDERS+39 0472 866422steueramt@villanders.eu

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Zuletzt aktualisiert: 05.03.2024, 17:05 Uhr

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